Fakultät für Chemie und Pharmazie

Leistungsanerkennung

1.) Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen

Die Regelungen zur Leistungsanerkennung in den Pharmazeutischen Studiengängen finden Sie in den jeweiligen Studiengängen der Pharmazie.

2.) Leistungsanerkennung in der Chemie und Biochemie

Haben Sie bereits an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Fach Leistungen in Chemie, Biochemie oder anderen Naturwissenschaften erworben, können Sie die Anerkennung dieser Leistungen bis zum Ende Ihres 1. Fachsemesters beantragen. Hierzu ist eine formale und inhaltliche Überprüfung der Gleichwertigkeit der Leistungen/Kompetenzen notwendig:

  • Die Anerkennung erfordert zunächst eine formale Prüfung, die sicherstellt, dass die von Ihnen besuchte Hochschule eine ordentliche Hochschule ist; das ist bei deutschen Universitäten grundsätzlich der Fall, bei anderen Studieneinrichtungen oder bei ausländischen Universitäten kann die Prüfung etwas aufwändiger sein.
  • Ist die formale Prüfung in Ordnung, folgt eine inhaltliche Prüfung der Veranstaltungen, die Sie besucht haben; unsere Fachdozenten überprüfen, ob diese Veranstaltungen bei uns anerkannt werden können. Diese Prüfungen sind grundsätzlich Einzelfallprüfungen, über die man vorab leider keine Aussagen treffen kann. Wichtig ist es, möglichst aussagekräftige Unterlagen vorzulegen (s. folgende Schritte unten).

Folgende Schritte müssen Sie für eine Leistungsanerkennung durchführen:

  1. Als erstes müssen Sie eigenständig die Veranstaltungen/Module Ihres vorigen Studiengangs mit den Veranstaltungen/Modulen Ihres zukünftigen/aktuellen Studiengangs in dem Sie Anerkennungen bekommen möchten, vergleichen. Die Veranstaltungen/Module unserer Studiengänge finden sie hier . Bitte prüfen Sie vorab, welche Sie anerkennen lassen möchten.
  2. Nachdem Sie die anzuerkennenden Veranstaltungen/Module ausgewählt haben, wenden Sie sich persönlich zuerst an unser Prüfungsamt (Raum F5.018), welches für die Anerkennung von Leistungen zuständig ist. Dort erhalten Sie einen oder mehrere "Laufzettel", den/die Sie für die verwaltungstechnische Abwicklung des weiteren Anerkennungsprozesse benötigen (der "Laufzettel" wird nicht per Email verschickt).
  3. Mit dem "Laufzettel wenden Sie sich an den jeweiligen Fachvertreter der die Anerkennung für seinen Fachbereich durchführt. (Wenden Sie sich bitte nicht (!!) direkt an einen Lehrstuhl oder Fachvertreter - Sie benötigen erst die Verwaltungsunterlagen für das Anerkennungsverfahren.)
    • D.h. vereinbaren Sie mit dem jeweiligen Fachvertreter einen Termin per E-Mail;
    • bringen Sie zum Anerkennungs-Termin Ihre vollständigen Unterlagen mit, die ihre früheren Studien-Aktivitäten dokumentieren (Urkunden zu Bachelor- oder Diplom-Studiengängen an Hochschulen oder Fachhochschulen; Urkunden zum Abschluss als Laborant o.ä., Modulhandbücher, Inhaltsangaben, Kursbeschreibungen, Protokolle, Angaben über den Veranstaltungsumfang (Semesterwochenstunden), etc.).
    • sollten Benotung und/oder Umfang (SWS) früherer Studienleistungen nicht aus den Originalurkunden ersichtlich sein, so holen Sie von ihrer früheren Ausbildungsstätte bitte zusätzliche Detailinformationen zu den durchgeführten Lehrveranstaltungen ein (z. B. Inhalte und Umfang der durchgeführten Labor-Praktika).
    Dies hilft uns, die von Ihnen erbrachten Leistungen wirklich gut einzuschätzen. Natürlich benötigen wir eine offizielle Bestätigung der erbrachten Leistungen, also Scheine, ECTS-Übersichten oder andere Zeugnisse, diese entweder in beglaubigter Kopie oder im Original mit einer Kopie. Bitte achten Sie darauf, dass die (Original)Dokumente zweifelsfrei und eindeutig mit ihrer Person in Verbindung gebracht werden können.
  4. Sind alle Anerkennungen auf den "Laufzetteln" eingetragen, müssen Sie diese wieder im Studentensekretariat abgegeben. Dort wird die Anerkennung dem Prüfungsausschuss zur Beurteilung weitergeleitet.
  5. Zur Ein- oder Umschreibung benötigen Sie dann eine Einstufungsbescheinigung in das entsprechende Fachsemester, welches aufgrund der Leistungsanerkennungen festgelegt wird. Eine Leistungsanerkennung hat meist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester zur Folge (je nach Anzahl der anerkannten Leistungen). Diese bekommen Sie am Ende des Verfahrens.

Weitere Infos sind im Prüfungsamt (Raum F5.018) erhältlich.